Am 1. September 2024 tritt die neue Freisetzungsverordnung (FrSV) in Kraft. Die Freisetzungsverordnung und dementsprechend die folgenden Informationen sind sowohl für Betriebe in Produktion und Handel als auch Blumengeschäfte relevant.
Am 1. September 2024 tritt die neue Freisetzungsverordnung (FrSV) in Kraft. Die Freisetzungsverordnung und dementsprechend die folgenden Informationen sind sowohl für Betriebe in Produktion und Handel als auch Blumengeschäfte relevant.