Exklusiv für Mitglieder
eBill:
Jetzt mitmachen und profitieren – einfach, schnell, sicher und umweltfreundlich
Machen Sie sich das Einzahlen einfacher. Wie? Mit eBill. Sie erhalten Ihre Rechnungen damit direkt im E-Banking, also genau dort, wo Sie diese auch bezahlen. Sie sparen an Bürokratie, Papier, Zeit und sind erst noch umweltfreundlich unterwegs.
Blumenstrauss-Gutschein im Wert von CHF 30
Die AK Forte zählt rund 5000 Mitglieder und macht mit eBill einen Schritt in Richtung Digitalisierung. Stellt ein Mitglied seine AHV-Rechnungsstellung auf eBill um, so wird es belohnt. Jeder neue eBill-Kunde erhält einen Blumenstrauss-Gutschein im Wert von 30 Franken! Die Mitglieder können diesen Gutschein bei einem der Kasse angeschlossenen Floristikbetrieb einlösen.
Bestehende Liste zu teilnehmenden Geschäften
Machen Sie auch mit bei dieser Aktion! Sie werden ebenfalls auf die Liste aufgenommen und profitieren von den 30-Franken-Gutscheinen, welche die AK-Forte-Mitglieder bei Ihnen einlösen können.
Natürlich erhalten Sie auch selber einen Gutschein, wenn Ihr Betrieb die AHV-Rechnung künftig per eBill bezahlt.
So geht die Anmeldung zu eBill
Die AHV-Ausgleichskasse Forte
Die AK Forte ist die Ausgleichskasse des Verbandes florist.ch. Mitglieder von florist.ch rechnen ihre AHV über sie ab und profitieren von den folgenden Vorteilen:
- Falls Sie die Krankentaggeldversicherung von JardinSuisse beanspruchen, erhalten Sie für diese Beiträge keine separate Rechnung, sondern können diese bequem mit den AHV-Beiträgen bezahlen
- Eine persönliche, branchennahe und speditive Betreuung in allen AHV-Belangen durch ein spezialisiertes Team.
- Gelegenheit zur elektronischen Zusammenarbeit im Bereich AHV.
- Möglichkeit zum Anschluss an die ertragreiche und kerngesunde PensionskasseGärtner & Floristen inklusive Rechnungsstellung zusammen mit der AHV.
- Zugang zu einem kasseneigenen, kostengünstigen Lohnprogram
- Kostenlose Schulungsangebote im Bereich der ersten Säule
- Falls Sie die Krankentaggeldversicherung von JardinSuisse beanspruchen, erhalten Sie für diese Beiträge keine separate Rechnung, sondern können diese bequem mit den AHV-Beiträgen bezahlen
AHV / IV / EO
Die Eidgenössische Alters- und Hinterlassenen-Versicherung (AHV) und die Eidgenössische Invalidenversicherung (IV) bilden die erste Säule des Drei-Säulen-Vorsorge-Konzepts. Sie sind staatliche Versicherungen und für alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz obligatorisch.
Die AHV und die IV dienen der Existenzsicherung bei Erwerbsunfähigkeit des Versicherten und bei Erreichen der Altersgrenze oder kommen den Hinterlassenen zugute im Falle des vorzeitigen Todes der versicherten Person.