Strengere Regeln im Umgang mit Neophyten
Am 1. September 2024 tritt die neue Freisetzungsverordnung (FrSV) in Kraft. Die Freisetzungsverordnung und dementsprechend die folgenden Informationen sind sowohl für Betriebe in Produktion und Handel als auch Blumengeschäfte relevant.
Im Mitglieder-Downloadbereich finden Sie ein Merkblatt mit allen relevanten Informationen
Es finden zwei Informationsveranstaltungen mit dem Experten Walter Huber statt:
23. Juli 2024 19:00 Uhr und 21. August 2024 19:00 Uhr
21. August 2024: